Dienstag, 29. Dezember 2015

Der Bauantrag ist eingereicht

Der Bauantrag ist nun unterschrieben und wird noch dieses Jahr eingereicht. Dies ist für uns wichtig, da es sich um ein KfW70 Haus handelt und ab 01.01.2016 die neue EnEV2016 gilt. Nach dieser Verordnung gibt es kein KfW70 mehr.
Weil wir den Bauantrag unter §56 eingereicht haben, erhalten wir die Baugenehmigung spätestens am 29.01.2016.